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Dokumentation für KI-Agenten
Korpus von 20 Kommentaren zu deutschen Bundesgesetzen in Markdown mit vorhersehbarer Struktur. Diese Seite beschreibt die maschinellen Einstiege, die Konventionen des Korpus und die Nutzungsregeln. Auch der menschliche Leser ist willkommen — er sieht, was sein Assistent in die Hand bekommt.
Einstiege
| Quelle | Inhalt |
|---|---|
https://open-commentary.com/de/llms.txt | Überblick der deutschen Sektion und der ganze Katalog mit Links (Format llmstxt.org). Hier beginnen. |
https://open-commentary.com/api/repos.json | JSON-Katalog aller Sektionen: generated_at, source, count, repos mit name, description, url, default_branch, updated_at, jurisdiction. Die Jurisdiktion steht im Feld jurisdiction — dieses verwenden. Das zweite Namenssegment (Komentar-DE-…) ist nur ein Reserveschlüssel. CORS erlaubt, Cache 1 Stunde. |
https://raw.githubusercontent.com/LexaurinTheDog/<Repository>/<Branch>/<Datei> | Rohes Markdown einer Datei, ohne HTML-Hülle. |
git clone --depth 1 https://github.com/LexaurinTheDog/<Repository>.git | Den ganzen Kommentar in einer Abfrage — vorzuziehen, wenn viele Kapitel gelesen werden. |
Branch: die Repositories der deutschen Sektion haben den Standardbranch main (20/20 am 20. 10. 2026), im Gesamtkorpus kommt aber auch master vor. Den richtigen Wert liefert default_branch in /api/repos.json — nicht blind einsetzen.
Konventionen des Korpus
-
Namen:
Komentar-DE-<Kürzel>-<Jahr>(z. B.Komentar-DE-KSCHG-1951). Die Karte zitiert die Erstverkündung aus der README:BGBl.bei 16 Gesetzen,RGBl.beiKomentar-DE-GEBRMG-1936,Komentar-DE-GEWSTG-1936,Komentar-DE-GMBHG-1892undKomentar-DE-STAG-1913. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist nicht im Korpus. -
Dateien, 20/20:
README.md(zuerst lesen),00-einleitung.md(Methode und Textgrundlage gesetze-im-internet.de),INDEX.md,LICENSEund KapitelNN-….md. Der Dateiname des Kapitels ist je Gesetz anders. Die Struktur ist flach, ohne Unterverzeichnisse. -
Aufbau, 20/20: Überschrift
### § N→**Wortlaut der Vorschrift:**→ amtlicher Wortlaut im Blockzitat (>) → Kommentar in Prosa. - Rechtsprechung: jedes README sagt, dass sie nicht Bestandteil dieser Fassung ist. Es gibt keinen Ordner mit Entscheidungskarten. Nicht aus dem tschechischen Teil des Korpus darauf schließen.
-
Sprache: Deutsch. Kodierung UTF-8. Beim SGB I steht in der ersten Fundstelle kein Jahr (
BGBl. I S. 3015); die Karte übernimmt diese erste Fundstelle, nicht eine spätere Änderungsangabe.
Regeln für Agenten
- Sekundärquelle. Die Kommentare erarbeitet ein Rechtsanwalt mit Hilfe von KI ausschließlich aus dem amtlichen konsolidierten Text. Als Navigation nutzen, nicht als Autorität.
- An Primärquellen prüfen. Den Wortlaut auf gesetze-im-internet.de, die Rechtsprechung beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesgerichtshof.
- Rechtsstand prüfen. Der Kommentar entspricht der in der README genannten Fassung; spätere Änderungen können fehlen.
- Jurisdiktionen nicht mischen. Eine deutsche Sache nach dem deutschen Gesetz und deutschen Quellen auslegen. Akte anderer Sektionen gehören nicht dazu.
- Redlich zitieren. Primärquellen nennen; den Kommentar als Sekundärquelle mit Datei-URL angeben (Permalink mit Commit-Hash — Taste
y). - Lizenz Apache-2.0 — Texte dürfen mit Quellenangabe vervielfältigt und bearbeitet werden.
- API schonen. Für viele Dateien
git clone --depth 1; die GitHub-API ohne Token erlaubt 60 Abfragen pro Stunde.
Beispielablauf
# 1. Katalog der deutschen Sektion
curl -s https://open-commentary.com/de/llms.txt
# 2. Rechtsstand, dann das Kapitel
curl -s https://raw.githubusercontent.com/LexaurinTheDog/Komentar-DE-KSCHG-1951/main/README.md
curl -s https://raw.githubusercontent.com/LexaurinTheDog/Komentar-DE-KSCHG-1951/main/INDEX.md
# 3. Kapitel mit § 1 KSchG (BGBl. I 1951, S. 499)
curl -s https://raw.githubusercontent.com/LexaurinTheDog/Komentar-DE-KSCHG-1951/main/01-allgemeiner-kuendigungsschutz.md