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Dokumentation für KI-Agenten

Korpus von 13 deutschsprachigen Kommentaren zu Erlassen der Systematischen Rechtssammlung. Diese Seite beschreibt die maschinellen Einstiege und die Regeln. Was nicht in allen Repositories gleich ist, steht hier als Unterschied, nicht als eine einzige Schablone.

Einstiege

QuelleInhalt
https://open-commentary.com/ch/llms.txt Überblick der schweizerischen Sektion und der ganze Katalog mit Links (Format llmstxt.org). Hier beginnen.
https://open-commentary.com/api/repos.json JSON-Katalog aller Sektionen. Die Jurisdiktion steht im Feld jurisdiction (ch). Das zweite Namenssegment Komentar-CH-… ist nur ein Reserveschlüssel.
https://raw.githubusercontent.com/LexaurinTheDog/<Repository>/<Branch>/<Datei> Rohes Markdown einer Datei, ohne HTML-Hülle.
git clone --depth 1 https://github.com/LexaurinTheDog/<Repository>.git Den ganzen Kommentar in einer Abfrage.

Branch: den richtigen Wert liefert default_branch in /api/repos.json.

Konventionen des Korpus

  • Namen: Komentar-CH-SR-… (z. B. Komentar-CH-SR-220, das Obligationenrecht). Die Karte zitiert SR und eine Nummer. In elf README steht die Nummer im Text, auch als SR **221.213.2**. Beim Konsumkredit und beim UWG nennt das README Fedlex und den Erlass, die SR-Nummer nur der Repository-Name.
  • Dateien, 13/13: README.md und 00-einleitung.md. Weitere Dateien und Ordner unterscheiden sich (cases beim Obligationenrecht, anderswo sources, audit oder provenance). Die Struktur ist nicht flach.
  • Quelle, 13/13: Fedlex, fedlex.admin.ch. Die genaue URL im README ist nicht überall dieselbe.
  • Überschriften der Kapitel sind nicht einheitlich. Beim Obligationenrecht: ### Art. N und **Wortlaut der Vorschrift:**.
  • Sprache: Deutsch. Kodierung UTF-8. html lang dieser Sektion ist de-CH; Deutsch von Deutschland liegt unter /de.

Regeln für Agenten

  • Sekundärquelle. Die Kommentare erarbeitet ein Rechtsanwalt mit Hilfe von KI. Als Navigation nutzen, nicht als Autorität.
  • An Primärquellen prüfen. Den Wortlaut auf fedlex.admin.ch. Rechtsprechung nur dort, wo das Repository sie ausweist.
  • Rechtsstand prüfen. Der Kommentar entspricht der in der README genannten Fassung.
  • Jurisdiktionen nicht mischen. Eine schweizerische Sache nicht nach dem deutschen Bundesrecht aus /de auslegen.
  • Redlich zitieren. Primärquellen nennen; den Kommentar als Sekundärquelle mit Datei-URL angeben.
  • Lizenz Apache-2.0 — Texte dürfen mit Quellenangabe vervielfältigt und bearbeitet werden.
  • API schonen. Für viele Dateien git clone --depth 1.

Beispielablauf

# 1. Katalog der schweizerischen Sektion
curl -s https://open-commentary.com/ch/llms.txt

# 2. Rechtsstand, dann das Kapitel
curl -s https://raw.githubusercontent.com/LexaurinTheDog/Komentar-CH-SR-220/main/README.md

# 3. Art. 1 OR (SR 220)
curl -s https://raw.githubusercontent.com/LexaurinTheDog/Komentar-CH-SR-220/main/01-part_1-tit_1-01.md

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